AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die recruware UG (recruware) bietet ihren Kunden („Unternehmen“) verschiedene Leistungen rund um die elektronische Verwaltung und Abwicklung von Bewerbungen über ein Bewerbermanagementsystem (Software-as-a-Service) sowie die Erstellung, Vermittlung und Schaltung von Stellenanzeigen im Internet an.
Die Unternehmen haben die Möglichkeit, über die Recruiting-Software “recruware”, welche unter der Domain recruware.com bzw. app.recruware.com (nachfolgend “Plattform”) betrieben wird, Stellenanzeigen zu schalten sowie Bewerbungen zu empfangen und zu verwalten. Zudem vermittelt recruware über die Plattform die Schaltung von Stellenanzeigen bei Drittanbietern. Für die Nutzung der Plattform und die Schaltung von Stellenanzeigen bei Drittanbietern gelten die nachfolgenden Bedingungen.
Nutzungsbedingungen der recruware UG für die Nutzung der Recruiting-Software “recruware”
1. Geltungsbereich
1.1. Für das Vertragsverhältnis zwischen den Unternehmen und recruware gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“).
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Unternehmen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Nutzung der Plattform ist nur Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gestattet.
1.3. Vertragsgegenstand ist die Zurverfügungstellung einer Plattform zum Recruiting neuer Mitarbeiter. Unternehmen können über die Plattform Stellenanzeigen erstellen, ein eigenes Jobportal betreiben und Bewerbungen verwalten (Ziffer 2). Recruware bietet dem Unternehmen über die Plattform außerdem die Option an, Stellenanzeigen auf Plattformen von Drittanbietern zu veröffentlichen (Ziffer 3).
1.4. Für Nutzer, die als Partner über einen gesonderten Partner-Zugang verfügen, gelten zusätzlich die „Besonderen Geschäftsbedingungen für Partner der recruware UG“. Diese gehen im Falle von Widersprüchen diesen AGB vor.
2. Nutzung der Plattform
2.1. Zur Inanspruchnahme der Plattform muss sich das Unternehmen auf der Plattform registrieren und ein Unternehmenskonto (im Folgenden „Account“) eröffnen. Die Eröffnung eines Accounts darf nur durch einen Bevollmächtigten oder vertretungsberechtigten Angestellten des Unternehmens erfolgen. Die erforderlichen Daten müssen wahrheitsgetreu angegeben und bei Änderungen unverzüglich aktualisiert werden, um eine reibungslose Nutzung sicher zu stellen. Im Anschluss an die Anmeldung übersendet recruware dem Unternehmen an die im Registrierungsprozess angegebene E-Mail eine Bestätigung seiner Registrierung per E-Mail zusammen mit diesen AGB. Diese Bestätigungs-E-Mail stellt zugleich die Annahme des Angebots des Unternehmens auf Abschluss eines Nutzungsvertrages dar und ein Nutzungsvertrag kommt zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
2.2. Das Unternehmen ist für die Geheimhaltung der Anmeldedaten selbst verantwortlich. Es wird seinen Benutzernamen und das Passwort für den Zugang geheim halten, nicht weitergeben, keine Kenntnisnahme durch Unbefugte oder Dritte dulden oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen und bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht dies recruware per E-Mail unter der E-Mail-Adresse info@recruware.com anzeigen.
2.3. Die im Namen des Unternehmens handelnde Person muss durch das Unternehmen bevollmächtigt oder vertretungsberechtigt sein. Recruware ist berechtigt jederzeit nach eigenem Ermessen einen Nachweis der Berechtigung zu verlangen. Übermittelt die für das Unternehmen handelnde Person die angeforderten Nachweise der Berechtigung zum Anlegen eines Accounts und zum Einstellen von Stellenanzeigen auf der Plattform nicht innerhalb einer Frist von einer (1) Woche nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung, kann recruware jederzeit den Account sperren.
2.4. Über die Plattform können Unternehmen Stellenanzeigen erstellen und diese auf einem für sie von recruware oder von einem ausgewiesenen Drittanbieter zur Verfügung gestellten Jobportal anzeigen. Bewerber können sich über dieses Jobportal über ausgeschriebene Stellen informieren und über ein Online-Bewerbungsformular bei dem Unternehmen bewerben. Über die Plattform können Unternehmen eingegangene Bewerbungen bearbeiten (z.B. Zwischenbescheid, Einladung zum Interview, Angebot, Einstellung).
2.5. Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Nutzung. Das Unternehmen ist verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform sowie bei der Erstellung, Veröffentlichung, Weiterleitung und sonstigen Verarbeitung von Stellenanzeigen, Bewerbungsformularen, Bewerberkommunikation und sonstigen Inhalten alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten.
Das Unternehmen darf insbesondere keine Inhalte einstellen oder über die Plattform Handlungen vornehmen oder veranlassen, die gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verstoßen. Das Unternehmen ist insbesondere verpflichtet, die Plattform ausschließlich für legitime Recruiting- und Personalgewinnungszwecke zu nutzen. Die Plattform darf insbesondere nicht zur Vorbereitung, Durchführung oder Unterstützung von Betrug, Identitätsmissbrauch, Geldwäsche, sonstigen Finanzdelikten, Täuschung von Bewerbern oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen verwendet werden.
2.6. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, sein Profil selbst zu gestalten und beispielsweise ein Logo des Unternehmens einzustellen und ein Hintergrundbild zu integrieren. Das Unternehmen ist verpflichtet sicherzustellen, dass es berechtigt ist, das Logo und das Hintergrundbild öffentlich zugänglich zu machen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihr Logo, Hintergrundbild oder sonstige Dateien, die auf der Plattform hochgeladen werden, nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritte verstoßen.
2.7. Es dürfen keine Dateien mit Gewaltdarstellungen, pornografischen, diskriminierenden, beleidigenden, verleumderischen oder sonstigen rechtswidrigen Inhalten oder Darstellungen hochgeladen und/oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Weiter ist es verboten, Bilddateien hochzuladen, auf denen ausschließlich oder teilweise fremde Firmen-, Marken oder sonstige Geschäftszeichen bzw. andere geschützte Zeichen dargestellt werden. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen dazu berechtigt ist, es also Inhaber der Rechte an den entsprechenden Logos, Werbefotos und sonstigen Inhalten ist oder der Rechteinhaber ihm die Verwendung gestattet hat.
2.8. Bilder oder Fotos von Personen, wie z.B. Angestellten dürfen nur dann auf der Plattform eingestellt werden, wenn das Einverständnis dieser Personen vorliegt.
2.9. Prüfung und Entfernung von Inhalten. Recruware ist berechtigt, Inhalte, Stellenanzeigen, Bewerbungsformulare, Links, Logos, Bilder oder sonstige vom Unternehmen bereitgestellte Inhalte ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise zu entfernen, deren Veröffentlichung oder Verbreitung zu beschränken oder deren Sichtbarkeit herabzusetzen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass
a) durch deren Veröffentlichung gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder Rechte Dritter verstoßen wird,
b) die betreffende Stelle oder der betreffende Bewerbungsprozess nicht dem tatsächlichen Zweck der Besetzung einer bestehenden oder konkret geplanten Tätigkeit dient,
c) die Plattform zur Beschaffung, Sammlung oder missbräuchlichen Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerbern genutzt wird,
d) Bewerber durch die Stelle oder den Bewerbungsprozess zu Handlungen veranlasst werden sollen, die für die konkrete Tätigkeit nicht erforderlich oder nicht plausibel sind,
e) die Stelle oder der Bewerbungsprozess Anhaltspunkte für Betrug, Identitätsmissbrauch, Geldwäsche, Finanzkriminalität oder vergleichbare missbräuchliche Zwecke aufweist oder
f) sonstige konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung der Plattform bestehen.
2.10. Die Plattform steht 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr mit einer Verfügbarkeit von 99,8 % im Monatsmittel (nachfolgend „SLA“) zur Nutzung zur Verfügung („Systemlaufzeit“). Werden Wartungsarbeiten erforderlich und steht die Plattform deshalb nicht zur Verfügung, wird recruware die Unternehmen hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig per E-Mail informieren. Ausfälle der Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten werden nicht auf die SLAs angerechnet. Recruware ist nicht für internet- /netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere nicht für Ausfallzeiten verantwortlich, in denen die Plattform aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von recruware liegen (z.B. höhere Gewalt, u.a.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
2.11. Das Unternehmen ist allein dafür verantwortlich, dass Bewerber, deren Bewerbung über die Plattform eingeht oder über diese verarbeitet wird, eine ordnungsgemäße, rechtzeitige und rechtlich zulässige Rückmeldung, insbesondere eine Absage, erhalten.
Recruware schuldet weder die inhaltliche noch die fristgerechte Kommunikation mit Bewerbern und übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für unterlassene, verspätete oder inhaltlich fehlerhafte Rückmeldungen des Unternehmens gegenüber Bewerbern. Dies gilt auch dann, wenn die Plattform technische Funktionen zur Unterstützung der Bewerberkommunikation bereitstellt.
2.12. Partner, die über einen Partner-Zugang verfügen, handeln eigenverantwortlich und nicht im Namen oder Auftrag von recruware. Recruware übernimmt keine Verantwortung für Handlungen von Partnern innerhalb von Kundeninstanzen.
2.13. Das Unternehmen verpflichtet sich, Bewerbern, die nicht für die konkrete Stelle ausgewählt wurden, spätestens innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Abschluss der sachdienlichen Prüfung ihrer Bewerbung eine Rückmeldung zu erteilen, aus der klar hervorgeht, dass die Bewerbung nicht erfolgreich war. Diese Rückmeldung kann in Textform (z. B. E-Mail-Absage) erfolgen. Eine solche E-Mail-Benachrichtigung kann z.B. über recruware ausgelöst werden, indem eine Bewerbung in die Bewerberphase "Absage" verschoben und eine entsprechend eingerichtete Auto-Benachrichtigung ausgelöst wird. Dabei gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Informations- und Kommunikationspflichten nach der EU-DSGVO (insbesondere Art. 12 ff. DSGVO).
2.14. Qualitätssicherung und Bearbeitungsfrist für Bewerbungen. Das Unternehmen verpflichtet sich zur zügigen und ordnungsgemäßen Bearbeitung von über die Plattform eingehenden Bewerbungen. Werden auf einem Account Bewerbungseingänge über einen Zeitraum von mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen weder bearbeitet noch beantwortet (z. B. durch Änderung des Bewerberstatus, Kontaktaufnahme oder Absage), stellt dies eine unsachgemäße Nutzung der Plattform dar, die dem Ansehen des Dienstes und berechtigten Interessen von Bewerbern schadet. Recruware behält sich in diesem Fall das Recht vor, den Account des Unternehmens temporär oder dauerhaft zu sperren sowie die Schaltung weiterer Stellenanzeigen auszusetzen. Im Fall einer Sperrung wird das Unternehmen beim Login in seinen Account informiert und erhält eine angemessene Nachfrist zur Bearbeitung und Lösung des Verstoßes.
2.15. Tatsächliche Beschäftigungsabsicht / Schein-Stellenanzeigen. Das Unternehmen darf über die Plattform nur Stellenanzeigen veröffentlichen, wenn eine tatsächliche und ernsthafte Absicht besteht, die ausgeschriebene Tätigkeit zu besetzen oder Bewerbungen für eine konkret geplante Besetzung entgegenzunehmen. Insbesondere unzulässig ist die Veröffentlichung von Stellenanzeigen,
a) die ausschließlich oder überwiegend dazu dienen, Bewerberdaten zu sammeln,
b) für die keine tatsächliche Beschäftigungsmöglichkeit besteht und für die auch keine konkrete Beschäftigungsabsicht besteht,
c) die Bewerber über die tatsächliche Art, den tatsächlichen Zweck, den Arbeitgeber, die Tätigkeit, die Vergütung oder die Voraussetzungen der Beschäftigung täuschen,
d) die Bewerber zu einer Kontaktaufnahme oder Datenübermittlung veranlassen sollen, obwohl von Anfang an keine ernsthafte Absicht besteht, ein Arbeits- oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis anzubahnen,
e) die Bewerber zur Durchführung von Handlungen veranlassen, die mit einem tatsächlichen Recruiting- oder Auswahlverfahren nicht in einem angemessenen Zusammenhang stehen, oder
f) die sonst nach ihrer konkreten Ausgestaltung geeignet sind, Bewerber über den tatsächlichen Zweck des Bewerbungsprozesses zu täuschen.
2.16. Erhebung und Verwendung von Bewerberdaten. Das Unternehmen darf von Bewerbern nur solche personenbezogenen Daten erheben oder anfordern, die für einen konkreten, nachvollziehbaren und rechtlich zulässigen Zweck im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Tätigkeit oder dem Bewerbungsprozess erforderlich sind.
Das Unternehmen darf Bewerber insbesondere nicht ohne einen solchen Zweck zur Übermittlung oder Offenlegung von
• Zugangsdaten,
• Passwörtern,
• PINs oder TANs,
• Zahlungs- oder Kreditkartendaten,
• Zugangsdaten zu Finanz-, Zahlungs- oder Kryptodiensten,
• privaten kryptografischen Schlüsseln oder Wallet-Zugangsdaten
auffordern.
Die Anforderung von Identitätsnachweisen, Ausweisdokumenten oder einer Identitätsprüfung ist nur zulässig, wenn diese für die konkrete Tätigkeit oder einen konkreten, rechtlich zulässigen Zweck erforderlich ist und der Bewerber hierüber transparent informiert wird.
2.17. Finanz-, Krypto- und Identitätskonten. Das Unternehmen darf Bewerber im Rahmen eines Bewerbungs-, Auswahl-, Test- oder Einstellungsprozesses nicht dazu auffordern oder veranlassen, unter Verwendung ihrer eigenen Identität oder personenbezogenen Daten
a) Bank-, Zahlungs-, Finanz- oder Kryptowährungskonten zu eröffnen,
b) Konten bei Kryptowährungsbörsen oder vergleichbaren Plattformen zu verifizieren oder zu legitimieren,
c) Video-Ident-, Post-Ident- oder vergleichbare Identifizierungsverfahren für ein Konto oder einen Dienst eines Dritten durchzuführen,
d) Finanztransaktionen, Überweisungen, Einzahlungen, Auszahlungen oder sonstige Vermögensbewegungen vorzunehmen oder
e) sonstige Handlungen vorzunehmen, die der Eröffnung, Verifizierung, Nutzung oder Legitimierung eines Finanz-, Zahlungs- oder Kryptodienstes dienen,
es sei denn, die konkrete Handlung ist für die tatsächliche Tätigkeit zwingend erforderlich, steht in einem nachvollziehbaren unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit und ist rechtlich zulässig.
2.18. Tests und Aufgaben im Bewerbungsprozess. Bewerbungstests, Arbeitsproben und sonstige Aufgaben müssen einen nachvollziehbaren Bezug zu der ausgeschriebenen Tätigkeit oder zu deren Auswahlverfahren aufweisen. Das Unternehmen darf Tests oder Arbeitsproben nicht lediglich als Vorwand verwenden, um Bewerber zur Registrierung bei Drittanbietern, zur Durchführung von Identifizierungs- oder Verifizierungsverfahren, zur Preisgabe sensibler personenbezogener Daten oder zur Durchführung von Finanztransaktionen zu veranlassen.
2.19. Irreführung und Identitätsmissbrauch. Das Unternehmen darf die Plattform nicht dazu verwenden, Bewerber über die Identität des tatsächlichen Arbeitgebers, den Zweck der Bewerbung, den Ablauf des Bewerbungsprozesses oder den Zweck der Erhebung personenbezogener Daten zu täuschen. Insbesondere darf das Unternehmen Bewerber nicht dazu veranlassen, ihre Identität oder Identitätsdokumente zur Registrierung oder Verifizierung von Konten, Diensten oder Geschäftsbeziehungen zu verwenden, die nicht dem tatsächlichen Bewerbungs- oder Beschäftigungszweck dienen.
2.20. Meldepflicht des Unternehmens. Das Unternehmen ist verpflichtet, recruware unverzüglich zu informieren, wenn es Kenntnis davon erlangt oder begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass sein Account, seine Stellenanzeigen oder über die Plattform verarbeitete Bewerberdaten missbräuchlich verwendet werden oder ein Dritter seinen Account unbefugt nutzt.
3. Vermittlung von Stellenanzeigen
3.1. Das Unternehmen kann einen in die Plattform eingebundenen und ausgewiesenen Partner (”Mediapartner”) mit der Vermittlung von Stellenanzeigen bei Drittanbietern von Jobportalen/Jobbörsen („Drittanbieter“) beauftragen. Der Mediapartner bietet hierzu auf der Plattform von recruware unter der Rubrik „Shop“ gegen gesonderte Vergütung an, einzelne Stellenanzeigen oder mehrerer Stellenanzeigen bei verschiedenen Drittanbietern im Paket („Anzeigenpaket“) für einen bestimmten Zeitraum zu veröffentlichen („Veröffentlichungszeitraum“).
3.2. Der Vertrag über die Veröffentlichung einzelner Stellenanzeigen oder eines Anzeigenpakets wird über den Shop auf der Plattform zu den dort genannten Konditionen direkt zwischen dem Unternehmen und dem Mediapartner abgeschlossen. Für die Erfüllung des auf diese Weise zustande gekommenen Vertrags gelten ausschließlich die Nutzungsbedingungen des Mediapartners. Diese sind direkt bei Erwerb der Schaltungen im Shop einsehbar und herunterladbar.
3.3. Verantwortung bei Drittveröffentlichungen. Die Pflichten des Unternehmens aus Ziffer 2 dieser AGB gelten auch für Stellenanzeigen, die über recruware oder einen Mediapartner an Drittanbieter übermittelt oder dort veröffentlicht werden. Das Unternehmen darf eine über recruware veröffentlichte Stellenanzeige insbesondere nicht dadurch einer Beschränkung dieser AGB entziehen, dass die Anzeige über einen Drittanbieter veröffentlicht wird. Recruware ist berechtigt, bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen diese AGB die weitere Übermittlung oder Veröffentlichung einer Stellenanzeige an Drittanbieter zu unterbrechen oder zu stoppen, soweit dies im Einflussbereich von recruware liegt.
4. Support
4.1. Das Unternehmen kann Fragen und Fehlermeldungen zur Plattform per E-Mail an support@recruware.com einreichen. Recruware wird sich bemühen, die eingereichten Fragen innerhalb von 24 Stunden (werktags) zu bearbeiten.
4.2 Fragen des Unternehmens zu im Shop angebotenen oder gebuchten Stellenanzeigenveröffentlichungen sind ausschließlich direkt an die im System genannten Kontaktdaten des Mediapartners (siehe 3.) zu richten. Der Mediapartner ist für die Beantwortung dieser Fragen zuständig.
5. Rechteeinräumung
5.1 Soweit für die Vermittlung von Stellenanzeigen und/oder für eine Anpassung des Dashboards erforderlich und auf die voran genannten Fälle beschränkt, räumt das Unternehmen recruware sowie dem Mediapartner das nicht ausschließliche (einfache), räumlich unbeschränkte und zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Recht ein, das Logo, Marken, Werbefotos sowie sämtliche eingestellten Inhalte des Unternehmens für die Dauer des Vertrages auf der Plattform zu Zwecken des Vertrages und für die Vermittlung und Erstellung von Stellenanzeigen zu nutzen.
5.2 Soweit für die Vermittlung von Stellenanzeigen und/oder für eine Anpassung des Dashboards erforderlich und auf die voran genannten Fälle beschränkt, räumt das Unternehmen recruware sowie dem Mediapartner weiter das Recht ein, Logos zu verändern und derart verändert zu nutzen, dass recruware oder der Mediapartner die Logos vergrößern, verkleinern und/oder Farblogos schwarz/weiß einfärben darf, um die Logos im Jobportal und in Stellenanzeigen entsprechend anzeigen zu können. Recruware und der Mediapartner sind insbesondere berechtigt, die Inhalte in eigenen Datenbanken zu speichern, die Inhalte zu verbreiten, zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen und/oder im Rahmen der Veröffentlichung von Inhalten bei Drittanbietern, den Drittanbietern entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen oder zu übertragen.
5.3 Recruware darf das Unternehmen während der Nutzung der Plattform als Kunden im Sinne von Veröffentlichung des Firmennamens und des Firmenlogos auf seinen Werbematerialien (Webseiten, Messeauftritte, Flyer und Ähnliches) nennen. Recruware wird dabei mögliche Einwände des Unternehmens berücksichtigen.
6. Nutzungseinschränkungen und Vergütung
6.1. Besondere Nutzergruppen
Die Nutzung der Plattform ist für Nutzer grundsätzlich kosten-/lizenzgebührenfrei. Bei Unternehmen, die nicht im eigenen Namen bzw. nicht zur Besetzung eigener Stellen sondern als Personaldienstleister, Zeitarbeitsfirmen oder Personalvermittler agieren, behält sich recruware vor Nutzungsentgelte festzulegen oder diese gänzlich von der Nutzung der Plattform auszuschließen.
Unternehmen, die selbst Stellenanzeigenportale, Jobbörsen, Jobplattformen oder vergleichbare Recruiting- bzw. Vermittlungsplattformen betreiben, dürfen die Plattform ausschließlich zur Deckung ihres eigenen internen Personal- und Recruitingbedarfs nutzen. Eine Nutzung der Plattform zur Veröffentlichung, Verarbeitung, zusätzlichen Verbreitung, Weitervermittlung oder sonstigen Subdistribution von Stellenanzeigen Dritter ist für diese Unternehmen unzulässig.
6.2. Fair-Use-Grundsatz
Die kostenfreie Nutzung der Plattform, insbesondere das Schalten von Stellenanzeigen, unterliegt in jedem Fall einer angemessenen und üblichen Nutzung („Fair Use“):
In der Regel umfasst die kostenfreie Nutzung eine begrenzte Anzahl von Stellenanzeigen pro Nutzer innerhalb eines angemessenen Zeitraums. Eine Nutzung gilt insbesondere dann als nicht mehr vom Fair-Use-Prinzip umfasst, wenn die Anzahl oder Frequenz der veröffentlichten Stellenanzeigen deutlich über dem üblichen Bedarf eines durchschnittlichen Nutzers liegt oder die Plattform systematisch zur Umgehung kostenpflichtiger Angebote verwendet wird.
Recruware behält sich vor, bei Vorliegen einer solchen übermäßigen Nutzung die kostenfreie Veröffentlichung von Stellenanzeigen einzuschränken, weitere Veröffentlichungen von einer kostenpflichtigen Buchung abhängig zu machen oder den Account nach vorheriger Ankündigung zu beschränken.
6.3. Ausschlussrecht
Recruware ist jederzeit berechtigt, Unternehmen ganz oder teilweise von der Nutzung der Plattform oder einzelner Funktionalitäten auszuschließen, sofern diese gegen die Bestimmungen von 6.1. verstoßen oder sofern
a) für die Nutzung der Plattform kein Entgelt entrichtet wird und
b) keine kostenpflichtige Schaltung von Stellenanzeigen über die Plattform innerhalb der letzten 12 Monate erfolgt
Ein Anspruch auf fortdauernde kostenfreie Nutzung der Plattform besteht nicht. Recruware kann die Nutzung insbesondere aus wirtschaftlichen, technischen, strategischen oder qualitätssichernden Gründen einschränken oder beenden. Eine Sperrung oder Beendigung der kostenfreien Nutzung begründet in jedem Fall keine Schadensersatz- oder Ersatzansprüche des Unternehmens.
Unabhängig von den vorstehenden Regelungen ist recruware berechtigt, die Nutzung der Plattform oder einzelner Funktionen vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder zu beenden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche, betrügerische oder sonst rechtswidrige Nutzung vorliegen oder wenn dies zum Schutz von Bewerbern, anderen Nutzern, Dritten, der Plattform oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich oder angemessen ist.
6.4. Buchung von Stellenanzeigen bei Drittanbietern
Für die Vermittlung von Stellenanzeigen bei Drittanbietern gelten die Preise, die in der Angebotsbeschreibung im Shop ausgewiesen sind. Die Zahlungsbedingungen sowie Verzugsregelungen für Buchungen von Stellenanzeigen bei Drittanbietern sind ausschließlich durch die Nutzungsbedingungen des Mediapartners (siehe 3.2) definiert. Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise.
7. Datenschutz
7.1. Recruware wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften beachten. Im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Leistungen verarbeitet recruware personenbezogene Daten sowohl als Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO als auch als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 4 Nr. 8 DSGVO.
7.2. Recruware verarbeitet als Verantwortlicher insbesondere personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken:
• Kundenverwaltung und Verwaltung von Accounts und Nutzern,
• Kundensupport,
• Sicherheit der Plattform,
• Verhinderung und Aufklärung von Missbrauch, Betrug und sonstigen rechtswidrigen Nutzungen,
• Prüfung und Bearbeitung von Meldungen über rechtswidrige oder missbräuchliche Inhalte,
• Durchsetzung und Dokumentation von Maßnahmen aufgrund von Verstößen gegen diese AGB,
• Produktverbesserung und Analyse der Nutzung der recruware-Plattform.
Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten durch recruware als Verantwortlicher ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung, die als Annex 1 dieser AGB zu finden ist.
7.3. Missbrauchs- und Sicherheitsprävention. Soweit recruware konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der Plattform feststellt oder entsprechende Meldungen erhält, darf recruware die zur Prüfung, Verhinderung, Aufklärung und Dokumentation des Sachverhalts erforderlichen Informationen verarbeiten, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht. Dies kann insbesondere Informationen über den betreffenden Account, Stellenanzeigen, Veröffentlichungen, Nutzungs- und Zugriffsvorgänge, Meldungen, Kommunikationsvorgänge und getroffene Moderations- oder Sicherheitsmaßnahmen umfassen. Eine Verarbeitung erfolgt nur im jeweils erforderlichen Umfang und unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
7.4 Als Auftragsverarbeiter verarbeitet recruware solche personenbezogenen Daten, die durch den Kunden innerhalb der recruware-Dienste verarbeitet werden und die sich nicht auf den Kunden selbst beziehen (insbesondere sämtliche Bewerberdaten). Für diese Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gilt der recruware-Auftragsverarbeitungsvertrag, der als Annex 1 Bestandteil dieser Bedingungen ist und hiermit vereinbart wird.
7.5 Sofern Partner über einen Partner-Zugang auf Kundeninstanzen zugreifen, handeln diese datenschutzrechtlich eigenverantwortlich. Recruware schuldet keine Prüfung der datenschutzrechtlichen Berechtigung des Partners.
8. Haftung
8.1. Ansprüche des Unternehmens auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Unternehmens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von recruware, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten im Sinne dieses Vertrags sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Benutzer daher regelmäßig vertrauen dürfen.
8.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet recruware nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Benutzer aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.3. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
8.4. Die Einschränkungen von Ziffer 8.1 und 8.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von recruware, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
8.5. Das Unternehmen stellt recruware von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich Bewerbern, anderen Nutzern und Behörden frei, die aufgrund einer vom Unternehmen zu vertretenden Verletzung gesetzlicher Vorschriften, dieser AGB oder von Rechten Dritter durch das Unternehmen, seine Mitarbeiter, Beauftragten oder sonstigen von ihm eingesetzten Personen gegen recruware geltend gemacht werden.
Dies gilt insbesondere für Ansprüche, die daraus resultieren, dass das Unternehmen
a) rechtswidrige oder irreführende Stellenanzeigen veröffentlicht,
b) Bewerberdaten entgegen gesetzlichen Vorschriften erhebt oder verwendet,
c) Bewerber zu nicht erforderlichen Identitäts-, Konto- oder Finanzverifizierungen veranlasst,
d) die Plattform für Betrug, Identitätsmissbrauch, Geldwäsche oder sonstige rechtswidrige Zwecke verwendet,
e) gegen die Pflichten aus Ziffer 2.15 bis 2.20 verstößt oder
f) sonstige Rechte von Bewerbern oder Dritten verletzt.
Das Unternehmen übernimmt ferner die angemessenen Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung von recruware, soweit die Voraussetzungen der Freistellung vorliegen. Die Freistellung gilt nicht, soweit die betreffende Inanspruchnahme auf einer von recruware zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
8.6. Sofern das Unternehmen persönliche Daten eines Bewerbers manuell zum System hinzufügt, ist dieses verpflichtet die Zustimmung des Bewerbers zur Datenschutzerklärung selbstständig einzuholen.
8.7. Recruware haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von Partnern innerhalb von Kundeninstanzen entstehen. Der jeweilige Partner stellt recruware von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
9. Laufzeit des Vertrages und Kündigung
9.1. Nutzung und Kündigung der Plattform
Der Vertrag zur kostenfreien Nutzung der Recruiting-Plattform entsteht automatisch mit abgeschlossener Registrierung eines Unternehmens für die Recruiting-Software und Akzeptieren dieser AGB. Der Vertrag zur kostenfreien Nutzung kann von jeder Partei jederzeit und mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Im Fall der Kündigung werden noch aktive Stellenanzeigen deaktiviert, Bewerbungen gelöscht und das Jobportal deaktiviert.
Im Falle einer Kündigung ist recruware verpflichtet die Bewerberdaten in elektronischer Form herauszugeben. Hierzu genügen einzelne oder übergreifende Downloadfunktionen der Daten innerhalb der Software-Plattform (self service). Ein Zurückbehaltungsrecht des Unternehmens besteht nicht.
Unberührt bleiben Rechte von recruware zur sofortigen vorläufigen oder dauerhaften Einschränkung oder Sperrung des Accounts sowie zur Entfernung oder Deaktivierung einzelner Stellenanzeigen gemäß Ziffer 10.
Soweit eine Kündigung oder Sperrung aufgrund eines begründeten Verdachts auf missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung erfolgt, ist recruware berechtigt, einzelne Daten und Informationen über den betreffenden Vorgang über die für die Beendigung der Vertragsbeziehung hinaus erforderliche Dauer aufzubewahren, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zur Verhinderung bzw. Aufklärung von Missbrauch erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
9.2. Nutzung und Kündigung von Stellenanzeigen bei Drittanbietern
Die Nutzungs- und Kündigungsbedingungen für Buchungen von Stellenanzeigen bei Drittanbietern sind ausschließlich durch die Nutzungsbedingungen des Mediapartners (siehe 3.2) definiert.
10. Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 Digital Services Act/ Verantwortlichkeit für Inhalte, Beschränkungen und Moderation von Inhalten
10.1. Das Unternehmen, seine Mitarbeiter, Bewerber und sonstige Personen können Meldungen über mutmaßlich rechtswidrige Inhalte oder sonstige Verstöße gegen diese AGB über den hierfür von recruware vorgesehenen elektronischen Meldeweg per E-Mail an datenschutz@recruware.com bzw. im Missbrauchsfall an abuse@recruware.com einreichen. Die Meldung sollte die betroffene Stelle oder den betroffenen Inhalt möglichst genau bezeichnen und die Gründe enthalten, aus denen der Inhalt nach Auffassung des Meldenden rechtswidrig oder missbräuchlich ist.
10.2. Das Unternehmen ist für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. recruware überprüft die Angaben und Stellenanzeigen weder auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, noch auf Virenfreiheit oder auf virentechnische Verarbeitbarkeit hin, soweit nicht die Datei durch die vorhandenen technisch-organisatorischen Maßnahmen als virenbelastet identifiziert wird.
10.3. Recruware ist berechtigt, soweit gesetzlich zulässig und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben insbesondere des Digital Services Act, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn Unternehmen rechtswidrige Inhalte bereitstellen oder gegen diese AGB verstoßen. Hierzu können insbesondere gehören:
• Entfernung, Deaktivierung oder sonstige Beschränkung der Sichtbarkeit einzelner Inhalte oder Stellenanzeigen,
• Einschränkung oder Deaktivierung einzelner Funktionen,
• Einschränkung oder Unterbrechung der Veröffentlichung von Stellenanzeigen,
• Beendigung der Weiterleitung an Drittanbieter,
• vorübergehende Sperrung einzelner Stellenanzeigen,
• vorübergehende Sperrung des Accounts,
• dauerhafte Sperrung des Accounts,
• Beendigung des Nutzungsverhältnisses.
Bei konkreten Anhaltspunkten für eine erhebliche Gefährdung von Bewerbern oder Dritten, insbesondere bei Anhaltspunkten für Betrug, Identitätsmissbrauch, Geldwäsche, Finanzkriminalität oder sonstige erhebliche rechtswidrige Handlungen, ist recruware berechtigt, erforderliche vorläufige Maßnahmen ohne vorherige Verwarnung zu ergreifen, soweit dies zur Verhinderung oder Begrenzung eines möglichen Schadens erforderlich und gesetzlich zulässig ist.
10.4. Verhältnismäßigkeit und Einzelfallprüfung. Bei der Entscheidung über Maßnahmen berücksichtigt recruware die objektiven Umstände des Einzelfalls sowie, soweit relevant und verfügbar, insbesondere Art, Schwere, Häufigkeit und Dauer des Verstoßes, die möglichen Auswirkungen auf Bewerber, Nutzer und Dritte, die berechtigten Interessen des Unternehmens, ein etwaiges Verschulden und die Möglichkeit, durch mildere Maßnahmen einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten.
Bei Maßnahmen aufgrund konkreter Anhaltspunkte für Betrug, Identitätsmissbrauch, Geldwäsche oder vergleichbare erhebliche Gefahren können insbesondere die mögliche Schadenshöhe, die Anzahl potenziell betroffener Personen und die Dringlichkeit der Gefahrenabwehr berücksichtigt werden.
10.5. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, informiert recruware das betreffende Unternehmen über die getroffene Maßnahme und die wesentlichen Gründe hierfür. Die Information kann insbesondere Angaben zum festgestellten oder gemeldeten Verstoß, zur Art der Maßnahme und gegebenenfalls zu den wesentlichen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen enthalten. Gesetzliche Verbote, Ermittlungsinteressen, der Schutz Dritter oder sonstige rechtlich geschützte Interessen können einer vollständigen Offenlegung einzelner Informationen entgegenstehen.
10.6. Vor einer vorläufigen oder endgültigen Sperrung des Nutzerkontos kann recruware eine Verwarnung aussprechen und dem Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe geben, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit erforderlich und mit dem Zweck der Maßnahme vereinbar ist.
Eine vorherige Verwarnung oder Fristsetzung ist insbesondere nicht erforderlich, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine unmittelbare Gefahr für Bewerber, andere Nutzer oder Dritte besteht, eine weitere Nutzung der Plattform den möglichen Schaden vergrößern könnte, eine unverzügliche Entfernung oder Sperrung gesetzlich erforderlich ist oder der Zweck der Maßnahme andernfalls vereitelt würde.
10.7. Recruware kann zur Erkennung und Bewertung von Verstößen technische Systeme und automatisierte Verfahren einsetzen, insbesondere zur Erkennung ungewöhnlicher Nutzungsmuster, verdächtiger Stellenanzeigen oder sonstiger Anhaltspunkte für Missbrauch. Soweit dies gesetzlich erforderlich ist, werden Maßnahmen gegen Inhalte oder Accounts durch eine geeignete menschliche Überprüfung ergänzt.
10.8. Soweit der Digital Services Act dies vorsieht, kann das betroffene Unternehmen eine Entscheidung über die Entfernung oder Einschränkung eines Inhalts oder die Sperrung eines Accounts über den hierfür vorgesehenen Beschwerdemechanismus anfechten. Recruware wird Beschwerden innerhalb der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Fristen und nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften bearbeiten.
10.9. Recruware ist berechtigt und, soweit gesetzlich verpflichtet, verpflichtet, bei Anhaltspunkten für Straftaten oder sonstige rechtswidrige Handlungen mit zuständigen Behörden und Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten und Informationen offenzulegen, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.
11.3. Recruware ist berechtigt, diese Bedingungen während der Laufzeit des Vertrages mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen. Recruware wird dem Unternehmen die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens besonders hinweisen. Zugleich wird recruware dem Unternehmen eine angemessene, mindestens sechs Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Recruware wird das Unternehmen bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen. Dieser Änderungsmechanismus gilt nicht für Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten der Parteien.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
Annex 1: Addendum zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
1. Allgemeine Regelungen
1.1 Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen
1.1.1 Dieses Addendum regelt die Rechte und Pflichten de:r Kund:in („Verantwortlicher”) und recruware („Auftragsverarbeiter") im Rahmen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag („Addendum“). Dieses Addendum ist so konzipiert, dass es den Bestimmungen der geltenden EU Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) gerecht wird. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieses Addendum und des Vertrags haben die Bestimmungen dieses Addendums Vorrang.
1.1.2 Sofern in diesem Addendum nicht anders definiert, gelten die Definitionen des Vertrags bzw. der DSGVO.
1.1.3 Der Verantwortliche stimmt den Bedingungen dieses Addendum im eigenen Namen und im Namen aller verbundenen Unternehmen zu, die an der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Addendum beteiligt sein können.
1.2 Gegenstand der Verarbeitung, Kategorien der Daten und Betroffenen
1.2.1 Der Verantwortliche bestimmt im Rahmen der Nutzung der Software und Services die Zwecke und den Umfang der Auftragsverarbeitung. Recruware verarbeitet die in den nachfolgenden Ziffern genannten personenbezogenen Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung besteht.
1.2.2 Folgende Datenarten/-kategorien von Bewerbern sind regelmäßig Gegenstand der Verarbeitung:
Persönliche Angaben: Anrede, akademischer Grad, Vorname, Nachname, Nationalität, Geburtsdatum
Kontakt- und Adressdaten: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land, Bundesland, Telefonnummer, Fax, E-Mail-Adresse
Bewerbungsdaten: Bewerbungsfoto, Anschreiben, Lebenslauf, Berufserfahrung/Arbeitszeugnisse, Zeugnisse und andere Qualifikationen, Fahrerlaubnisklasse, Reisebereitschaft, genutzte Jobsuchplattformen, GEO-Location bei Bewerbung
1.2.3 Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Staat mit angemessenem Datenschutzniveau nach Art. 45 DSGVO, welches durch die Europäische Kommission festgestellt wird, statt.
1.2.4 Der Auftragsverarbeiter darf eine internationale Übermittlung personenbezogener Daten in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums nur in Übereinstimmung mit der DSGVO durchführen und muss in dem nach der DSGVO erforderlichen Umfang angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen.
1.2.5 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten für die Dauer der Bereitstellung der betreffenden Software oder Services, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2.6 Recruware verarbeitet personenbezogene Daten darüber hinaus zu eigenen Zwecken, insbesondere zur Verwaltung und Sicherung der Plattform, zur Verhinderung und Aufklärung von Missbrauch und Betrug, zur Bearbeitung von Meldungen über rechtswidrige oder missbräuchliche Inhalte sowie zur Durchsetzung eigener gesetzlicher oder vertraglicher Rechte und Pflichten. Soweit recruware hierbei eigene Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt, erfolgt diese Verarbeitung nicht im Rahmen der Auftragsverarbeitung, sondern in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit.
2. Vertraulichkeit
Der Auftragsverarbeiter sorgt für die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. (b), 29 und 32 Abs. 4 DSGVO. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass alle Personen, die er zur Verarbeitung personenbezogener Daten heranzieht, einer (vertraglichen oder gesetzlichen) Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
3. Pflichten des Verantwortlichen
3.1 Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der DSGVO in Bezug auf die Nutzung der Software und Services (soweit zutreffend) verantwortlich.
3.2 Der Verantwortliche hat den Auftragsverarbeiter unverzüglich zu informieren, wenn er im Hinblick auf die Verarbeitung bezüglich datenschutzrechtlicher Bestimmungen Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellt.
3.3 Der Verantwortliche nennt dem Auftragsverarbeiter bei Bedarf den/die Ansprechpartner/in für im Rahmen dieses Addendum anfallende Datenschutzfragen.
4. Weisungen
4.1 Der Auftragsverarbeiter darf die personenbezogenen Daten nur im Rahmen von Weisungen des Verantwortlichen verarbeiten (vorausgesetzt, diese Weisungen fallen in den Anwendungsbereich der Software/Services) oder soweit es zur Einhaltung der DSGVO erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO verstoßen könnte. Der Auftragsverarbeiter ist nicht verpflichtet, eine solche gegen die DSGVO verstoßende Anweisung zu befolgen, es sei denn, die Angelegenheit wurde von den Parteien einvernehmlich geklärt.
4.2 Der Verantwortliche benennt die ausschließlich weisungsbefugten Personen innerhalb der Software. Falls keine weisungsbefugte Person benannt wird, sind nur natürliche Personen, die zur gesetzlichen Vertretung des Verantwortlichen befugt sind, zur Erteilung von Weisungen berechtigt. Der Auftragsverarbeiter kann die Ausführung von Weisungen so lange aussetzen, bis der Verantwortliche dem Auftragsverarbeiter die Befugnis zur gesetzlichen Vertretung des Verantwortlichen nachgewiesen hat.
4.3 Unabhängig von den Weisungen des Verantwortlichen ist recruware berechtigt, Maßnahmen zur Sicherung der Plattform, zur Abwehr konkreter Gefahren, zur Verhinderung von Missbrauch oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen zu ergreifen. Hierzu können insbesondere die vorübergehende Einschränkung oder Sperrung eines Accounts, einer Stellenanzeige oder einzelner Funktionen sowie die Prüfung entsprechender Vorgänge gehören. Soweit recruware hierbei eigene Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt, erfolgt die betreffende Verarbeitung in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit.
5. Pflichten des Auftragsverarbeiter
5.1 Allgemeine Pflichten des Auftragsverarbeiter
5.1.1 Der Auftragsverarbeiter benennt eine:n Datenschutzbeauftragte:n. Die (von Zeit zu Zeit aktualisierten) Kontaktdaten de:r Datenschutzbeauftragten werden auf der Website des Auftragsverarbeiters veröffentlicht.
5.1.2 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen in angemessener Weise bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und der vorherigen Anhörung der Aufsichtsbehörde, jeweils ausschließlich in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Verantwortlichen, wobei die Art der Verarbeitung und die dem Auftragsverarbeiter zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt werden. Der Auftragsverarbeiter kann dem Verantwortlichen die Unterstützung in Rechnung stellen, soweit es für den Auftragsverarbeiter wirtschaftlich nicht vertretbar ist, diese Unterstützung kostenlos zu leisten (unter Berücksichtigung des Umfangs, der Komplexität und des Zeitrahmens). Der Auftragsverarbeiter teilt dem für die Verarbeitung Verantwortlichen im Voraus die geschätzten Gebühren mit.
5.1.3 Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen unverzüglich über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde informieren, soweit sie sich auf dieses Addendum beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten aus dieser Auftragsverarbeitung beim Auftragsverarbeiter ermittelt, es sei denn, der Auftragsverarbeiter ist gesetzlich oder behördlich verpflichtet, eine Mitteilung zu unterlassen.
5.2 Überprüfungen
5.2.1 Der Verantwortliche ist berechtigt, die Einhaltung der Pflichten aus diesem Addendum, der technischen und organisatorischen Maßnahmen („TOM“) sowie der datenschutzrechtlichen Vorschriften nach Vereinbarung - unter Berücksichtigung eines mind. 14-tägigen Vorlaufs - mit dem Auftragsverarbeiter zu deren üblichen Geschäftszeiten selbst zu überprüfen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer/innen überprüfen zu lassen. Dazu kann der Verantwortliche u.a. die maßgeblichen Gebäude und Einrichtungen des Auftragsverarbeiters besichtigen, Auskünfte einholen oder Einsicht in die eigenen Daten unter Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des Auftragsverarbeiters nehmen. Für Überprüfungen, die aufgrund eines Sicherheitsvorfalles bzw. eines mehr als unwesentlichen Verstoßes gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder Festlegungen dieses Addendums erforderlich werden („anlassbezogene Vor-Ort-Prüfung“), ist die Anmeldefrist aus Satz 1 auf einen angemessenen Zeitraum verkürzt. Weiterhin unterliegen anlassbezogene Vor-Ort-Prüfungen nicht den Einschränkungen der Ziffern 5.2.3-5.2.4 dieses Addendums.
5.2.2 Der Auftragsverarbeiter darf die Zustimmung zur Prüfung davon abhängig machen, dass sich der/die Prüfende einer angemessenen Verschwiegenheitserklärung unterwirft. Sollte der/die durch den Verantwortlichen beauftragte Prüfer:in in einem Wettbewerbsverhältnis zum Auftragsverarbeiter stehen oder liegt ein anderer begründeter Fall vor, hat der Auftragsverarbeiter gegen diese:n ein Einspruchsrecht.
5.2.3 Im Rahmen dieser Ziffer ist der Auftragsverarbeiter lediglich zur Duldung und Mitwirkung bei einer anlasslosen Vor-Ort-Prüfung pro Kalenderjahr verpflichtet. Der Aufwand einer anlasslosen Vor-Ort-Prüfung ist für den Auftragsverarbeiter grundsätzlich auf einen Tag pro Kalenderjahr begrenzt.
5.2.4 Wenn und solange der Auftragsverarbeiter den Nachweis über die Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere die Umsetzung der TOM sowie ihrer Wirksamkeit, durch geeignete Nachweise erbringt, behält er sich das Recht vor die anlasslose Vor-Ort-Prüfung dieses Abschnitts abzulehnen. Geeignete Nachweise können insbesondere genehmigte Verhaltensregeln im Sinne von Art. 40 DSGVO oder ein genehmigtes Zertifizierungsverfahren im Sinne von Art. 42 DSGVO sein. Beide Parteien einigen sich darauf, dass auch die Vorlage von Testaten oder Berichten unabhängiger Instanzen, ein schlüssiges Datensicherheitskonzept oder eine geeignete Zertifizierung durch ein IT-Sicherheits- und Datenschutzaudit als geeignete Nachweise anerkannt werden.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen
6.1 Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen hat der Auftragsverarbeiter TOM implementiert und pflegt diese, um ein angemessenes Sicherheitsniveau der personenbezogenen Daten des Verantwortlichen zu gewährleisten. Die aktuelle Version der TOM kann innerhalb der Software abgerufen werden (derzeit in „Einstellungen” > „Firmenaccount”).
6.2 Die TOM unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Der Auftragsverarbeiter kann die Sicherheitsmaßnahmen von Zeit zu Zeit aktualisieren oder ändern, vorausgesetzt, dass solche Aktualisierungen und Änderungen die Gesamtsicherheit der Software und der Dienste nicht beeinträchtigen oder mindern.
7. Unterauftragsverhältnisse
7.1 Die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter:innen, die der Auftragsverarbeiter gemäß dieses Addendums nutzt, kann über die Software abgerufen werden (derzeit in „Einstellungen” > „Firmenaccount”).
7.2 Die Beauftragung von Unterauftragnehmer:innen bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten ist grundsätzlich nur mit einer Genehmigung vom Verantwortlichen gestattet. Für die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses innerhalb der Software aufgezählten Unterauftragnehmer/innen gilt diese Genehmigung als erteilt.
7.3 Der Auftragsverarbeiter kann Unterauftragnehmer:innen herausnehmen oder neue hinzufügen. Der Auftragsverarbeiter informiert den für die Verarbeitung Verantwortlichen in Textform durch aktive Benachrichtigung (E-Mail), wenn er beabsichtigt, eine/n Unterauftragnehmer:in herauszunehmen oder eine:n neue:n zu beauftragen. Erhebt der für die Verarbeitung Verantwortliche innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung keinen begründeten Einspruch aus Datenschutzgründen in Textform (einschließlich E-Mail), so gilt dies als Zustimmung zu der Änderung. Können die Parteien im Falle eines Widerspruchs keine Einigung erzielen, so kann der Auftragsverarbeiter die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen.
7.4 Erteilt der Auftragsverarbeiter Aufträge an Unterauftragnehmer/innen, so obliegt es dem Auftragsverarbeiter, ihre datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Addendum auf die Unterauftragnehmer:innen zu übertragen und eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 DSGVO mit diesen abzuschließen. Der Auftragsverarbeiter bleibt für jede Handlung oder Unterlassung seiner Unterauftragnehmer:innen verantwortlich.
8. Betroffenenrechte
8.1 Richtet sich ein:e Betroffene:r an den Auftragsverarbeiter mit einer Forderung aus Kapitel III der DSGVO im Hinblick auf die Rechte der betroffenen Personen, dann wird der Auftragnehmer die betroffene Person an den Verantwortlichen verweisen, sofern eine Zuordnung an den Verantwortlichen nach Angabe der betroffenen Personen möglich ist.
8.2 Der Verantwortliche erkennt an, dass die Software eine umfassende Selbstverwaltung seiner personenbezogenen Daten ermöglicht, um ihn bei der Erfüllung seiner Pflichten nach der DSGVO (einschließlich seiner Pflichten zur Beantwortung von Anfragen der betroffenen Personen) zu unterstützen. Soweit der Verantwortliche nicht in der Lage ist, eine Anfrage eigenständig zu bearbeiten, leistet der Auftragsverarbeiter angemessene Unterstützung.
8.3 Der Auftragnehmer haftet nicht, sofern das Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird und dies einzig von diesem verschuldet ist.
9. Informations- und Mitteilungspflichten
Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen unverzüglich, sobald er von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erfährt, die die personenbezogenen Daten des Verantwortlichen betrifft. Die Benachrichtigung erfolgt im Einklang mit Art. 33 der DSGVO.
Die Informationspflichten nach dieser Ziffer beziehen sich ausschließlich auf Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die recruware im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Sicherheits-, Missbrauchs- oder Betrugsvorfälle, die ausschließlich eigene Verarbeitungen von recruware betreffen, richten sich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften und der Datenschutzerklärung von recruware.
10. Herausgabe und Löschung von Daten
10.1 Die Löschungs- und Herausgabepflichten dieser Ziffer beziehen sich ausschließlich auf personenbezogene Daten, die recruware im Rahmen der Auftragsverarbeitung für den Verantwortlichen verarbeitet. Daten, die recruware aufgrund eigener gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten oder zur Wahrung eigener berechtigter Interessen als eigener Verantwortlicher verarbeitet, insbesondere Dokumentationen von Sicherheits-, Missbrauchs- und Betrugsvorfällen sowie Moderations- und Sperrmaßnahmen, bleiben hiervon unberührt und werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften gelöscht.
10.2 Mit Beendigung der Auftragsverarbeitung hat der Auftragsverarbeiter die übermittelten personenbezogenen Daten gemäß den nachfolgenden Ziffern herauszugeben. In der Regel ist die Auftragsverarbeitung mit Vertragsende des Vertrages beendet.
10.3 Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, die eingebrachten personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Vertragsende aufzubewahren. Der Verantwortliche ist berechtigt, jederzeit bis zum Ablauf dieser Frist in Textform die Herausgabe der personenbezogenen Daten in einem maschinenlesbaren Format (hierzu zählt auch die Verfügbarkeit von Downloads bzw. des Kopierens der betroffenen Daten in der Software selbst) oder die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Der Verantwortliche ist allein für den rechtzeitigen Export seiner Daten verantwortlich.
10.4 Erteilt der Verantwortliche dem Auftragsverarbeiter eine verbindliche Löschungsweisung in Textform, so ist der Auftragsverarbeiter berechtigt, auch vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist gemäß Ziffer 10.2, die Datenlöschung durchzuführen. Hiervon ausgenommen sind lediglich die Daten, hinsichtlich derer der Auftragsverarbeiter gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist.
10.5 Sollte der Verantwortliche bis zum Ablauf der Frist gemäß Ziffer 10.2 weder die herauszugebenden Daten angefordert noch die Löschung dieser verlangt haben, ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, diese Daten zu löschen.
11. Haftung
11.1 Beide Parteien haften gemäß Art. 82 DSGVO für Schäden, die durch einen Verstoß gegen dieses Addendum oder die DSGVO verursacht werden.
11.2 Etwaige Haftungsbeschränkungen in diesem Addendum gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben oder Körper.
11.3 Im Übrigen richtet sich die Haftung nach dem Vertrag.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrags hinaus vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere auch für den Inhalt dieses Addendums sowie für alle im Rahmen des Datenschutzaudits zur Verfügung gestellten Unterlagen, Nachweise etc. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltung unterliegt, so ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei vertraulich zu behandeln.
12.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Addendums und aller seiner Bestandteile - einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragsverarbeiters - erfolgen gemäß der DSGVO in Textform (einschließlich E-Mail), die auch in elektronischer Form erfolgen kann, und erfordern einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass diese Bedingungen geändert oder ergänzt wurden. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Die Parteien vereinbaren, dass Anpassungen dieses Addendums in einem elektronischen Format gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO erfolgen können.
12.3 Sollten die Daten des Verantwortlichen durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet sein, hat der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet alle in diesem Zusammenhang Beteiligten unverzüglich darüber, dass das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Verantwortlichen liegt.
12.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist nicht anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Addendum ist, soweit zulässig, München.
12.5 Dieses Addendum ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Zusicherungen, Absprachen, Vereinbarungen, Verträge oder Mitteilungen zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Gegenstand dieses Addendums.
12.6 Sollten einzelne Teile dieses Addendums unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Teile dieses Addendums nicht.
Stand: Version 07/2026